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ADS - Auch nach 2027 noch als lokale Lösung nutzbar!

Die Adobe Document Services wird es auch nach 2027 als lokale Lösung geben. Das bestätigte SAP® CTO Jürgen Müller auf den DSAG Technologietagen 2023.

 

Das waren gute Neuigkeiten, die SAP® CTO Jürgen Müller auf den DSAG-Technologietagen 2023 zu verkünden hatte: Die Adobe Document Services (ADS) wird es auch nach 2027 als lokale Lösung geben!

„Wir arbeiten an einem Konzept, wie Sie eine Möglichkeit haben – lokal, also nicht mit einer Cloud-Lösung - mit einer sehr geringen Latenz drucken zu können. Daher seien Sie beruhigt. Wir sind so weit, dass wir demnächst mit der DSAG das Thema durchgehen, und dann wird es natürlich auch an Sie kommuniziert“, soweit die Aussage von Jürgen Müller in seiner Keynote auf der DSAG Messe Ende März.

Der ADS-Server ist Voraussetzung für die Nutzung von Adobe Forms. Adobe Forms ist die aktuellste Formulartechnologie von SAP® zur Ausgabe von Dokumenten wie zum Beispiel Rechnungen, Lieferscheinen, Mahnungen oder Bestellungen.

Warum ist diese Entscheidung so wichtig?

2020 kündigte SAP® an, dass der Netweaver Java Stack 2027 abgekündigt werden soll. Dieser bildet die Grundlage für die Adobe Document Services, die dann – laut einer Ankündigung von SAP® im Jahr 2022 – nur noch in der Cloud verfügbar sein werden. Diese ursprüngliche Entscheidung hätte eine Vielzahl an Problemen mit sich gebracht, die auch in einem Positionspapier der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG) festgehalten sind:

  • Leistung: Längere Distanzen zwischen dem Anwender und der Anwendung in der Cloud führen zu einer höheren Latenz beim Datentransfer. Insbesondere für kritische Geschäftsprozesse darf die Erstellung von Dokumenten nicht von Latenzzeiten abhängig sein.

  • Wirtschaftlichkeit: Lässt sich nur noch die Cloud-Lösung nutzen fallen, anders als zuvor, volumenbasierte Kosten an. Der ADS On-Premise war kostenfrei nutzbar. Diese Pay-per-Use Gebühren stellen damit zusätzliche Belastungen für die Unternehmen dar.

  • Sicherheit: Auch bei einer stabilen Performance lassen sich Ausfälle der Cloud nicht ausschließen, weshalb gerade geschäftskritische Prozesse immer verfügbar sein müssen und normalerweise in der kundeneigenen Infrastruktur abgebildet werden, um Verbindungsproblemen vorzubeugen. Gleichzeitig ist die Frage des Datenschutzes von personenbezogenen Daten bei einem ständigen Transfer auf eine Cloud nicht berücksichtigt. Ist es überhaupt zulässig, personenbezogene Daten auf Druckbelegen über die Cloud zu verschicken?

Neben diesen von der DSAG festgehaltenen Problemen lässt sich beim Punkt der Sicherheit zusätzlich die Frage der Verfügbarkeit im Allgemeinen stellen. Schließlich gibt es auch Unternehmen, beispielsweise im Sicherheitsgewerbe, die keine ständige Internet-Verbindung gewährleisten können, aber dennoch SAP® im Einsatz haben. Auch diese Gruppe wird mit einer reinen Umstellung auf die Cloud nicht bedacht.

Verunsicherung bei SAP-Kunden

„Auf Grund der Ankündigung von Seiten SAP® und der damit wahrscheinlich auftretenden Probleme waren viele SAP-Kunden verunsichert. Als Experten für SAP® Output Management spürten auch wir die Skepsis vieler unserer Kunden und die allgemeine Zurückhaltung beim Umstieg auf Adobe Forms“, fasst Josephine Reinhold, CEO Softway AG, die Stimmung nach der Ankündigung zum Ende des ADS 2027 zusammen.

Für viele Unternehmen flog das Thema sogar unter dem Radar.

Die DSAG erkannte die Problematik allerdings rechtzeitig und stellte, unter der Leitung von Stefan Czech, eine Arbeitsgruppe zusammen, die im Juli 2022 das oben genannte Positionspapier zum Thema ADS veröffentlichte. Dieses Positionspapier wurde an SAP® geschickt und im Oktober 2022 stellten sich SAP-Verantwortliche in einem Online-Meeting den Fragen von Kunden und Partnern.

Verwirrung auf den DSAG-Technologietagen

Bis zu den DSAG-Technologietagen 2023 und der Keynote von SAP® CTO Jürgen Müller blieb das Thema vorerst unberührt. Etwas versteckt zu Beginn der Rede von Jürgen Müller kam dann jedoch der Hinweis, dass es auch nach 2027 eine ADS On-Premise Lösung geben wird.

„Für uns war damit direkt klar: Unsere Kunden können aufatmen. Die Möglichkeit einer lokalen Lösung bleibt erhalten. Allerdings merkten wir noch an der Messe, dass viele Besucher der Technologietage auf Grund der Aussage von Herrn Müller nur noch mehr verwirrt waren“, berichtet Hans-Jürgen Pfister, CSO Softway AG.

Frank Engert, CEO der Softway AG stellt deshalb noch einmal klar: „Die Adobe Document Services wird es auch weiterhin als On-Premise Variante geben. Das Engagement der DSAG hat sich wieder einmal ausgezahlt und das Problem bei der Umstellung auf eine reine Cloud-Lösung wurde erkannt. Jetzt schauen wir gespannt auf die bevorstehenden Gespräche zwischen DSAG und SAP® um zu erfahren, wie diese lokale Lösung aussehen soll“.

Die nächsten Schritte

Erste Gespräche zwischen DSAG-Mitgliedern und SAP® fanden bereits am 04. April 2023 statt. Im Termin signalisierte SAP® gegenüber den Teilnehmern, dass die lokale Lösung für die Adobe Document Services auch über das Jahr 2027 hinaus in bereits vorhandenen S/4HANA-Lizenzen enthalten sein wird. Damit kommen – für S/4HANA-Lizenznehmer – aller Voraussicht nach keine volumenbasierte Extrakosten hinzu.

Auf welcher technischen Plattform der ADS laufen wird ist noch offen. In den nächsten Monaten soll es dazu weitere Informationen geben, über die wir Sie auf unseren Kanälen auf dem Laufenden halten.

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